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BFSG-Ratgeber: Was Websitebetreiber jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft alle digitalen Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich — auch Ihre Website.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 ("European Accessibility Act") in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Das Gesetz verpflichtet Wirtschaftsakteure — also Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer — dazu, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten. Für Websites und Online-Shops bedeutet das: Sie müssen die WCAG 2.1 Level AA Kriterien erfüllen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft alle B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Konkret:

  • Online-Shops — alle Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen
  • SaaS-Plattformen — wenn sie Verbrauchern zugänglich sind
  • Banking & Finanzdienstleistungen — Online-Banking, Zahlungs-Apps
  • Telekommunikation — Websites von Telefonanbietern
  • E-Books und E-Reader
  • Ticketing-Systeme — Bahn, Flug, ÖPNV

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — allerdings nicht bei Produkten.

Was muss meine Website erfüllen?

Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 Level AA aufbaut. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Bilder: Alle Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte
  • Kontrast: Mindestens 4.5:1 Kontrastverhältnis für Text
  • Tastatur: Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
  • Formulare: Labels und Fehlermeldungen müssen programmatisch zugeordnet sein
  • Navigation: Konsistente, vorhersehbare Navigation
  • Links: Linkzweck muss aus dem Linktext erkennbar sein
  • Überschriften: Korrekte Hierarchie (h1–h6)
  • Sprache: Seitensprache muss deklariert sein
  • Videos: Untertitel und Audiodeskription wo nötig
  • Responsive: Zoom bis 200% ohne Informationsverlust

Welche Fristen gelten?

  • 28. Juni 2025: Das BFSG tritt in Kraft — Barrierefreiheit ist ab dann Pflicht
  • Bestehende Produkte: Übergangsfristen bis 2030 nur für bereits auf dem Markt befindliche Hardware
  • Websites & Online-Shops: Keine Übergangsfrist — ab 28. Juni 2025 müssen sie barrierefrei sein

⚠️ Achtung: Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind zuständig.

Was sollte ich jetzt tun?

  1. Status prüfen: Scannen Sie Ihre Website mit unserem kostenlosen Quick-Check (siehe unten). Sie erhalten sofort einen Score und konkrete Handlungsempfehlungen.
  2. Quick Wins umsetzen: Viele Probleme (fehlende Alt-Texte, Kontrast, fehlende Labels) sind schnell behoben. Unser Report zeigt den geschätzten Aufwand pro Finding.
  3. Monitoring einrichten: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte können neue Probleme einführen. Automatisches Monitoring hilft.
  4. Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website (nach Muster der BITV 2.0).

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das BFSG auch für reine B2B-Websites?

Nein. Das BFSG richtet sich an Dienstleistungen für Verbraucher (B2C). Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherkontakt sind ausgenommen. Wenn Ihre Website jedoch auch Verbrauchern zugänglich ist (z.B. ein Shop mit B2B- und B2C-Bereich), fällt sie unter das Gesetz.

Was passiert wenn ich nicht konform bin?

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Maßnahmen anordnen — von der Aufforderung zur Nachbesserung bis hin zu Bußgeldern von bis zu 100.000 €. Zudem drohen Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.

Reicht ein automatischer Scan aus?

Automatische Scans decken etwa 30–40% der WCAG-Kriterien ab. Für eine vollständige Prüfung ist zusätzlich ein manueller Test nötig (z.B. Tastatur-Navigation, Screenreader-Test). Ein automatischer Scan ist jedoch der beste erste Schritt und deckt die häufigsten Probleme auf.

Was kostet die Umsetzung?

Das hängt vom aktuellen Zustand ab. Viele Quick Wins (Alt-Texte, Kontrast, Labels) kosten wenig Aufwand. Größere Umbauten (Navigation, Formulare) können aufwändiger sein. Unser Report schätzt den Aufwand pro Finding ein.

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